Neues Goldschmiede-Buch (1753)
Neues Goldschmiedebuch
So nach den aufgerichteten neuen Regliment welches hirbey angemercket.
Alle von der Zeit an unsrer Confirmation 1653 derer Articul an Mit-Gliedern sich bei unserer Innung befunden notirt. Von der Zeit 1753. aber an so viel dieselben noch an Leben, jeder sein apartes Conto, was Er der Lade schuldig, auch wieder bezahlt, inclusive derer Lehrjungen, künftig hir haben, und nach der ordnung fortgeführt werden soll.