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Neunzcehenden Yhars an Sant Wentzels pfar
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stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem  
 
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alttem Rathe sampt desselbigen hiernachuolgen-
 
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Judica welcher der Zcwolffte tag auch des Monats
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Aprilis desselbigenn Neunzcehenden Jhars
 
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gewesenn empfangenn Vnnd ahn sich genom[m]en
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Es ist zcu wissen das der altte Rath obgemelt
 
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von dem Suntag Judica des fünffzcehenhundert
 
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vnd Achtzcehendenn Yhars als sie yr Regiment
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vnd Achtzcehendenn Yhars [21.03.1518] als sie yr Regiment
 
angenohmenn bis widderumb auff den Suntag
 
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Judica des funffzcehenhundert vnd Neunzcehen
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Judica des funffzcehenhundert vnd Neunzcehen-
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Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu
 
Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu
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merckenn das in dieser Rechnung Sechzigk
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Zcinsgroschen der einer Zcwolff new pfennig
 
Vnd einvndzcwanzig einen Gulden geltten alzceit
 
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vor ein schog vnd neun alte pfennige vor einen  
 
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zcins groschen gerechent werden. Auch ist
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diese ausgabe vnd Rechnung in vier bucher vnd  
 
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weise nachenander zubefinden getaylt vnd  
 
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Aktuelle Version vom 28. Juni 2021, 09:47 Uhr

[f 215v]

Rechnung des nechsthieuor Regirenden Raths diesem hiernachvorzceichentem newerweltem Rathe geschehenn welcher am Mithwoch nach dem Suntage Letare [06.04.1519] der do was der sechste tag des Monats Aprilis dieses funffzcehenhundert vnd Neunzcehenden Yhars an Sant Wentzels pfar- kirchen nach altherkomenem Gebrauche be- stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem alttem Rathe sampt desselbigen hiernachuolgen- den rechnung am Dinstage nach dem Suntage Judica [12.04.1519] welcher der Zcwelffte tag auch des Monats Aprilis desselbigenn Neunzcehenden Jhars gewesenn enpfangenn Vnnd ahn sich genom[m]en Es ist zcu wissen das der altte Rath obgemelt von dem Suntag Judica des fünffzcehenhundert vnd Achtzcehendenn Yhars [21.03.1518] als sie yr Regiment angenohmenn bis widderumb auff den Suntag Judica des funffzcehenhundert vnd Neunzcehen- denn Jhars [10.04.1519] funffvndfunffzig wochen am Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu merckenn das in dieser Rechnung Sechzigk Zcinsgroschen der einer Zcwolff new pfennig Vnd einvndzcwanzig einen Gulden geltten alzceit vor ein schog vnd neun alte pfennige vor einen Zcinsgroschen gerechent werden. Auch ist diese ausgabe vnd Rechnung in vier bucher vnd Jdes buch in seine geburliche Tittel wie stuck- weise nachenander zubefinden getaylt vnd vnderschiedenn.