.Ng.Mjgw: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Mediawiki 1.27.3
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Schützte „.Ng.Mjgw“ ([Bearbeiten=Nur Administratoren erlauben] (unbeschränkt)))
 
(24 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
[f 215v]
 +
 
Rechnung des nechsthieuor Regirenden Raths diesem
 
Rechnung des nechsthieuor Regirenden Raths diesem
 
hiernachvorzceichentem newerweltem Rathe
 
hiernachvorzceichentem newerweltem Rathe
geschehenn welcher am Mitwoch nach dem
+
geschehenn welcher am Mithwoch nach dem
Suntage Letare der do was der sechste tag des
+
Suntage Letare [06.04.1519] der do was der sechste tag des
Monats Aprilis dieses funfffzcehenhundert vnd
+
Monats Aprilis dieses funffzcehenhundert vnd
Neunzcehenden Yhars an Sant Wentzels pfar
+
Neunzcehenden Yhars an Sant Wentzels pfar-
kirchen nach altherkomenem gebrauche be-
+
kirchen nach altherkomenem Gebrauche be-
 
stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem  
 
stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem  
alttem Rathe sampt desselbigen hiernachvolgen-
+
alttem Rathe sampt desselbigen hiernachuolgen-
 
den rechnung am Dinstage nach dem Suntage
 
den rechnung am Dinstage nach dem Suntage
Judica welcher der Zcwolffte tag auch des Monats
+
Judica [12.04.1519] welcher der Zcwelffte tag auch des Monats
Aprilis desselbigenn Neunzcehenden Jhars-
+
Aprilis desselbigenn Neunzcehenden Jhars
gewesenn empfangenenn vnnd aljn sich genomen
+
gewesenn enpfangenn Vnnd ahn sich genom[m]en
 
Es ist zcu wissen das der altte Rath obgemelt
 
Es ist zcu wissen das der altte Rath obgemelt
 
von dem Suntag Judica des fünffzcehenhundert
 
von dem Suntag Judica des fünffzcehenhundert
vnd Achtzcehendem Yhars als sie ye Regiment
+
vnd Achtzcehendenn Yhars [21.03.1518] als sie yr Regiment
angenohmenn bis widderums auff den Suntag
+
angenohmenn bis widderumb auff den Suntag
Judica des funffzcehenhundert vnd Neunzcehen
+
Judica des funffzcehenhundert vnd Neunzcehen-
denn Jhars funffvndfunffzig wochen am
+
denn Jhars [10.04.1519] funffvndfunffzig wochen am
 
Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu
 
Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu
merkenn das in dieser Rechnung sechzigk
+
merckenn das in dieser Rechnung Sechzigk
zcinsgroshen der einer Zcwolff new pfennig
+
Zcinsgroschen der einer Zcwolff new pfennig
 
Vnd einvndzcwanzig einen Gulden geltten alzceit
 
Vnd einvndzcwanzig einen Gulden geltten alzceit
 
vor ein schog vnd neun alte pfennige vor einen  
 
vor ein schog vnd neun alte pfennige vor einen  
zcins groschen gerechent werden. Auch ist
+
Zcinsgroschen gerechent werden. Auch ist
 
diese ausgabe vnd Rechnung in vier bucher vnd  
 
diese ausgabe vnd Rechnung in vier bucher vnd  
jdes buch in seine geburliche Tittel wie stuck  
+
Jdes buch in seine geburliche Tittel wie stuck-
weise nachenander zubefinden getaylt vnd vnderschiedenn.
+
weise nachenander zubefinden getaylt vnd  
 +
vnderschiedenn.

Aktuelle Version vom 28. Juni 2021, 09:47 Uhr

[f 215v]

Rechnung des nechsthieuor Regirenden Raths diesem hiernachvorzceichentem newerweltem Rathe geschehenn welcher am Mithwoch nach dem Suntage Letare [06.04.1519] der do was der sechste tag des Monats Aprilis dieses funffzcehenhundert vnd Neunzcehenden Yhars an Sant Wentzels pfar- kirchen nach altherkomenem Gebrauche be- stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem alttem Rathe sampt desselbigen hiernachuolgen- den rechnung am Dinstage nach dem Suntage Judica [12.04.1519] welcher der Zcwelffte tag auch des Monats Aprilis desselbigenn Neunzcehenden Jhars gewesenn enpfangenn Vnnd ahn sich genom[m]en Es ist zcu wissen das der altte Rath obgemelt von dem Suntag Judica des fünffzcehenhundert vnd Achtzcehendenn Yhars [21.03.1518] als sie yr Regiment angenohmenn bis widderumb auff den Suntag Judica des funffzcehenhundert vnd Neunzcehen- denn Jhars [10.04.1519] funffvndfunffzig wochen am Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu merckenn das in dieser Rechnung Sechzigk Zcinsgroschen der einer Zcwolff new pfennig Vnd einvndzcwanzig einen Gulden geltten alzceit vor ein schog vnd neun alte pfennige vor einen Zcinsgroschen gerechent werden. Auch ist diese ausgabe vnd Rechnung in vier bucher vnd Jdes buch in seine geburliche Tittel wie stuck- weise nachenander zubefinden getaylt vnd vnderschiedenn.