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Rechnung des nechsthieuor Regirenden Raths diesem | Rechnung des nechsthieuor Regirenden Raths diesem | ||
hiernachvorzceichentem newerweltem Rathe | hiernachvorzceichentem newerweltem Rathe | ||
− | geschehenn welcher am | + | geschehenn welcher am Mithwoch nach dem |
− | Suntage Letare der do was der sechste tag des | + | Suntage Letare [06.04.1519] der do was der sechste tag des |
− | Monats Aprilis dieses | + | Monats Aprilis dieses funffzcehenhundert vnd |
− | Neunzcehenden Yhars an Sant Wentzels pfar | + | Neunzcehenden Yhars an Sant Wentzels pfar- |
− | kirchen nach altherkomenem | + | kirchen nach altherkomenem Gebrauche be- |
stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem | stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem | ||
− | alttem Rathe sampt desselbigen | + | alttem Rathe sampt desselbigen hiernachuolgen- |
den rechnung am Dinstage nach dem Suntage | den rechnung am Dinstage nach dem Suntage | ||
− | Judica welcher der | + | Judica [12.04.1519] welcher der Zcwelffte tag auch des Monats |
− | Aprilis desselbigenn Neunzcehenden Jhars | + | Aprilis desselbigenn Neunzcehenden Jhars |
− | gewesenn | + | gewesenn enpfangenn Vnnd ahn sich genom[m]en |
Es ist zcu wissen das der altte Rath obgemelt | Es ist zcu wissen das der altte Rath obgemelt | ||
von dem Suntag Judica des fünffzcehenhundert | von dem Suntag Judica des fünffzcehenhundert | ||
− | vnd | + | vnd Achtzcehendenn Yhars [21.03.1518] als sie yr Regiment |
− | angenohmenn bis | + | angenohmenn bis widderumb auff den Suntag |
− | Judica des | + | Judica des funffzcehenhundert vnd Neunzcehen- |
− | denn Jhars funffvndfunffzig wochen am | + | denn Jhars [10.04.1519] funffvndfunffzig wochen am |
Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu | Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu | ||
− | + | merckenn das in dieser Rechnung Sechzigk | |
− | + | Zcinsgroschen der einer Zcwolff new pfennig | |
Vnd einvndzcwanzig einen Gulden geltten alzceit | Vnd einvndzcwanzig einen Gulden geltten alzceit | ||
vor ein schog vnd neun alte pfennige vor einen | vor ein schog vnd neun alte pfennige vor einen | ||
− | + | Zcinsgroschen gerechent werden. Auch ist | |
diese ausgabe vnd Rechnung in vier bucher vnd | diese ausgabe vnd Rechnung in vier bucher vnd | ||
− | + | Jdes buch in seine geburliche Tittel wie stuck- | |
− | weise nachenander zubefinden getaylt vnd vnderschiedenn. | + | weise nachenander zubefinden getaylt vnd |
+ | vnderschiedenn. |
Aktuelle Version vom 28. Juni 2021, 09:47 Uhr
[f 215v]
Rechnung des nechsthieuor Regirenden Raths diesem hiernachvorzceichentem newerweltem Rathe geschehenn welcher am Mithwoch nach dem Suntage Letare [06.04.1519] der do was der sechste tag des Monats Aprilis dieses funffzcehenhundert vnd Neunzcehenden Yhars an Sant Wentzels pfar- kirchen nach altherkomenem Gebrauche be- stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem alttem Rathe sampt desselbigen hiernachuolgen- den rechnung am Dinstage nach dem Suntage Judica [12.04.1519] welcher der Zcwelffte tag auch des Monats Aprilis desselbigenn Neunzcehenden Jhars gewesenn enpfangenn Vnnd ahn sich genom[m]en Es ist zcu wissen das der altte Rath obgemelt von dem Suntag Judica des fünffzcehenhundert vnd Achtzcehendenn Yhars [21.03.1518] als sie yr Regiment angenohmenn bis widderumb auff den Suntag Judica des funffzcehenhundert vnd Neunzcehen- denn Jhars [10.04.1519] funffvndfunffzig wochen am Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu merckenn das in dieser Rechnung Sechzigk Zcinsgroschen der einer Zcwolff new pfennig Vnd einvndzcwanzig einen Gulden geltten alzceit vor ein schog vnd neun alte pfennige vor einen Zcinsgroschen gerechent werden. Auch ist diese ausgabe vnd Rechnung in vier bucher vnd Jdes buch in seine geburliche Tittel wie stuck- weise nachenander zubefinden getaylt vnd vnderschiedenn.