.Ng.Mjgw: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
kirchen nach altherkomenem gebrauche be- | kirchen nach altherkomenem gebrauche be- | ||
stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem | stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem | ||
− | alttem Rathe sampt desselbigen | + | alttem Rathe sampt desselbigen hiernachuolgen- |
den rechnung am Dinstage nach dem Suntage | den rechnung am Dinstage nach dem Suntage | ||
Judica welcher der Zcwolffte tag auch des Monats | Judica welcher der Zcwolffte tag auch des Monats |
Version vom 26. Februar 2018, 14:56 Uhr
[f 215v] Rechnung des nechsthieuor Regirenden Raths diesem hiernachvorzceichentem newerweltem Rathe geschehenn welcher am Mithwech nach dem Suntage Letare der do was der sechste tag des Monats Aprilis dieses funfffzcehenhundert vnd Neunzcehenden Yhars an Sant Wentzels pfar kirchen nach altherkomenem gebrauche be- stettigt wurden Vnd das Regiment von berurttem alttem Rathe sampt desselbigen hiernachuolgen- den rechnung am Dinstage nach dem Suntage Judica welcher der Zcwolffte tag auch des Monats Aprilis desselbigenn Neunzcehenden Jhars gewesenn empfangenn Vnnd ahn sich genom[m]en Es ist zcu wissen das der altte Rath obgemelt von dem Suntag Judica des fünffzcehenhundert vnd Achtzcehendenn Yhars als sie yr Regiment angenohmenn bis widderumb auff den Suntag Judica des funffzcehenhundert vnd Neunzcehen denn Jhars funffvndfunffzig wochen am Rathsicze gewesenn. Weiter ist zcu merkenn das in dieser Rechnung sechzigk zcinsgroshen der einer Zcwolff new pfennig Vnd einvndzcwanzig einen Gulden geltten alzceit vor ein schog vnd neun alte pfennige vor einen zcins groschen gerechent werden. Auch ist diese ausgabe vnd Rechnung in vier bucher vnd jdes buch in seine geburliche Tittel wie stuck weise nachenander zubefinden getaylt vnd vnderschiedenn.